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Hilfsdokumentationen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Verbindlich für beide Parteien ist nur, was schriftlich im individuellen Vertrag oder in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart ist.

1.2. Bis zum Vertragsabschluss bleibt der Rückzug von Verhandlungen für beide Parteien ohne finanzielle Folgen offen.

2. Geltungsbereich

2.1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das gesamte Vertragsverhältnis der Parteien, insbesondere auf Lizenzen, die Betreuung und den Onsite-Service von in individuellen Verträgen bezeichneten Programmen und Programmodulen nachfolgend Software genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind massgebend für sämtliche individuellen Verträge der Imaweb GmbH (nachfolgend Imaweb). Durch Unterzeichnung des Kunden erlangen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Geltung für allfällig früher abgeschlossene Verträge zwischen den Parteien.

3. Lieferung, Annahme und Verzug

3.1. Die Lieferung umfasst die gemäß dem Individualvertrag bzw. Offerte und Akzept bestimmte Software und eine allfällig dazugehörende Dokumentation. Die Lieferung erfolgt an den Erfüllungsort.

3.2. Imaweb behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen resp. der Auftragsbestätigung infolge zwingend vorgeschriebener rechtlicher oder technischer Normen vorzunehmen.

3.3. Wird ein festes Lieferdatum durch Imaweb nicht eingehalten, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

3.4. Wurde kein festes Lieferdatum schriftlich vereinbart, kann der Kunde dieses unter Beachtung

einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen und schriftlicher Mitteilung an Imaweb herbeiführen.

3.5. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von Imaweb nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

3.6. Verweigert der Kunde unbegründeterweise die Annahme der Lieferung (Annahmeverzug), ist Imaweb berechtigt, Schadenersatz (positiver Schaden und entgangener Gewinn) zu verlangen.

3.7. Imaweb ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4. Sachgewährleistung

4.1. Imaweb sichert zu, dass die Software mit Sorgfalt entwickelt und geprüft worden ist und somit keine Mängel aufweisen sollte, die ihren Wert oder ihrer Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich mindern oder aufheben. Für den Fall, dass die Software oder das Trägermaterial Fehler aufweisen, erhält der Kunde während 6 Monaten seit Lieferung der Software kostenlose Nachbesserung.

4.2. Ist die Behebung der Fehler nicht möglich, so wird Imaweb eine Umgehungslösung bereitstellen. Weitergehende Verpflichtungen lehnt Imaweb ausdrücklich ab.

4.3. Imaweb übernimmt keinerlei Garantie für Mängel oder Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung oder durch beim Kunden eingetretene Zufälle entstanden sind.

4.4. Der Kunde hat die Software unmittelbar nach Erhalt einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich ordnungsgemäß dokumentiert in schriftlicher Form der Geschäftsleitung von Imaweb mitzuteilen. Weitere Mängel sind Imaweb sofort nach Entdeckung ordnungsgemäß dokumentiert schriftlich mitzuteilen.

4.5. Sollte sich bei der Untersuchung und Behebung eines Mangels

herausstellen, dass dieser auf das Betriebssystem, die nicht von Imaweb gelieferte Hardware, nicht von Imaweb durchgeführte Anpassungen oder andere Faktoren
außerhalb der Software zurückzuführen ist, darf Imaweb ihren Aufwand dem Kunden zu den üblichen Ansätzen in Rechnung stellen.

4.6. Garantieleistungen werden ausschließlich gegenüber dem Kunden erbracht.

4.7. Beanstandungen werden von Imaweb ausschließlich in schriftlicher Form von der am Ende dieses Vertrages genannten Person, deren Stellvertreter oder dem vom Kunden ernannten Nachfolger entgegengenommen.

5. Betreuungsleistungen von Imaweb

5.1. Der Kunde hat bei auftretenden Problemen Anrecht auf Unterstützung und Fehlerbehebung durch Imaweb. Die Behebung bezieht sich auf Programmfehler, nicht aber auf Programmanpassungen nach Wunsch des Kunden oder zusätzliche Leistungen. Programmfehler werden innerhalb von 6 Monaten seit Lieferung kostenlos behoben. Unterstützungsleistungen und Programmanpassungen werden zu den üblichen Ansätzen oder den separat vereinbarten Ansätzen verrechnet.

5.2. Die Behebung von Störungen an der Hardware wird grundsätzlich zu den üblichen Ansätzen verrechnet, sofern es sich nicht um separat vereinbarte Arbeiten an der Hardware handelt.

5.3. Imaweb gewährleistet eine Sicherstellung aller beim Kunden installierten Standardprogrammodule und Zusätze während 10 Jahren seit Lieferung. Dies gilt nicht für individuelle Programme oder auf Wunsch des Kunden durchgeführte Anpassungen.

6. Verpflichtungen des Kunden

6.1. Der Kunde gewährt Imaweb freien Zugang zu den Systemen. Der Kontakt (persönlich oder per Modem) wird in gegenseitiger Absprache festgelegt.

6.2. Der Kunde gewährleistet eine tägliche Datensicherung auf regelmäßig zu erneuernden Datenträgern in drei Sicherungsgruppen.

6.3. Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der Software und der dazu gelieferten Dokumentation sowie für die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Ebenso trägt der Kunde die Verantwortung für die Kompatibilität seiner Hardware.

6.4. Die Verpflichtung zur kostenlosen Betreuung durch Imaweb erlischt, wenn der Kunde irgendwelche Manipulationen an der ihm überlassenen Software oder den Dateien vornimmt.

7. Preise und Zahlungen

7.1. Maßgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Verpackungs- und Frachtspesen.

7.2. Die Zahlungen sind ohne jegliche Abzüge zu leisten.

7.3. Vereinbaren die Parteien im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes, so beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum bzw. ab Lieferung, wenn diese erst nach der Rechnungsstellung erfolgt ist.

7.4. Hält der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so wird er durch Mahnung in Verzug gesetzt. Der Kunde schuldet Imaweb im Verzugsfall einen Zins von 10% pro Jahr.

7.5. Zahlungen werden auf den vorgesehenen Zeitpunkt auch bei Annahmeverzug des Kunden fällig.

7.6. Stehen beim gleichen Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anderslautende Order des Kunden zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.

8. Haftung

8.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist jegliche Haftung von Imaweb für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte, direkte Schäden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis auf die Höhe der bereits erfolgten Zahlungen beschränkt.

8.2. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung von Imaweb, insbesondere für leichtfahrlässig zugefügte direkte Schäden, für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter etc. wird hiermit ausdrücklich wegbedungen und ist somit eingeschlossen.

9. Konventionalstrafe

9.1. Verletzt der Kunde Eigentums- oder Urheberrechte von Imaweb oder macht er Dritten Dokumentationen der Software von Imaweb zugänglich, schuldet er Imaweb eine Konventionalstrafe in der Höhe der zweifachen Erstlizenzgebühr der verletzten Produkte.

9.2. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Kunden nicht von seinen vertraglichen Pflichten und weiterem Schadenersatz.

9.3. Imaweb ist berechtigt, jederzeit die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Dazu zählen auch Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche die Produkte von Imaweb betreffen.

10.2. Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Massnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.

10.3. Imaweb ist berechtigt, Daten über den Kunden, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zu verarbeiten, zu speichern und soweit notwendig Dritten bekanntzugeben.

10.4. Wenn es notwendig ist, Kunden-

Daten zu Supportzwecken zu Imaweb zu übertragen, werden diese vertraulich behandelt und nur zur Lösung des Problems verwendet.

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen, Rechten und Pflichten

11.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber Imaweb abzutreten. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.

11.2. Rechte und Pflichten aus mit Imaweb geschlossenen Verträgen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Imaweb ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden.

12. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Kunden.

12.2. Anwendbar sind der Individualvertrag bzw. Offerte und Akzept, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Österreichische Recht.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.

12.4. Für sämtliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt. Die Parteien versichern, die Bedeutung und Konsequenz dieser Gerichtsstandsklausel vollumfänglich zu kennen.