Mit Einführung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen im Jahr 2016 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 15.000 netto (EUR 7.500 davon in bar) Ihre Barumsätze elektronisch aufzeichnen. Barumsätze stellen - neben Aus- und Einzahlungen - nur einen Bestandteil des integrierten Kassenbuchs dar, wobei der Begriff "Barumsatz" die Zahlung mittels Bargeld, Bankomatkarte, Kreditkarte, Wertgutscheine oder Verrechnungschecks definiert.
Mit Inkrafttreten der Registrierkassensicherheitsverordnung 2017 (RKSV) am 01.04.2017 müssen diese Barumsätze zusätzlich gegen Manipulation geschützt werden. Der Manipulationsschutz wird in Stieger Software mittels Schnittstelle und Online-Signatur realisiert, welche die gesetzeskonforme Aufzeichnung, Verschlüsselung sowie Verkettung Ihrer Barumsätze gemäß der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich festgelegten Anforderungen sicherstellt. Das Ergebnis der Verschlüsselung wird in Form eines QR-Codes samt der zusätzlich erforderlichen Belegmerkmale (Kassen-Identifikationsnummer, Belegdatum und Uhrzeit, Belegnummer, Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen) auf Quittungen realisiert.
Mit Stieger Software sind Sie auf der sicheren Seite: